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   LG Stuttgart, 26.02.1998 - 1 T 1/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6219
LG Stuttgart, 26.02.1998 - 1 T 1/98 (https://dejure.org/1998,6219)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 26.02.1998 - 1 T 1/98 (https://dejure.org/1998,6219)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Februar 1998 - 1 T 1/98 (https://dejure.org/1998,6219)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Grundbucheinsicht bei Unterhaltspflicht

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Elternunterhalt: Mögliche Unterhaltsansprüche rechtfertigen Einsichtsrecht in Grundbuch - Einsichtsrecht setzt berechtigtes Interesse voraus

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 736
  • Rpfleger 1998, 339
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Stuttgart, 09.02.2005 - 1 T 1/05

    Berechtigtes Interesse an Einsicht in die Grundakten

    Berechtigtes Interesse kann auch ein wirtschaftliches Interesse des Beschwerdeführers sein, das sich hier aus dem Pflichtteilsrecht ergibt (vgl. die beiden Beschlüsse der Kammer vom 5.9.1995 - 1 T 29/1995 - in NJW-RR 1996, 532 und vom 26.2.1998 - 1 T 1/1998 - in Rpfleger 1998, 339 sowie die Rechtsprechungsnachweise bei Demharter, GBO, 24. Aufl. 2002, § 12 Rn 9).
  • OLG Karlsruhe, 14.10.2008 - 11 Wx 46/08

    Anspruch auf Erteilung einer Grundbuchabschrift aufgrund der Besorgnis

    Allein die Besorgnis, ein solcher Fall könne eintreten, kann das Einsichtsbegehren nicht rechtfertigen (ebenso Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 525; a.A. LG Stuttgart NJW-RR 1998, 736).
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