Rechtsprechung
LG Stuttgart, 26.02.1998 - 1 T 1/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Grundbucheinsicht bei Unterhaltspflicht
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Elternunterhalt: Mögliche Unterhaltsansprüche rechtfertigen Einsichtsrecht in Grundbuch - Einsichtsrecht setzt berechtigtes Interesse voraus
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 736
- Rpfleger 1998, 339
Wird zitiert von ... (2)
- LG Stuttgart, 09.02.2005 - 1 T 1/05
Berechtigtes Interesse an Einsicht in die Grundakten
Berechtigtes Interesse kann auch ein wirtschaftliches Interesse des Beschwerdeführers sein, das sich hier aus dem Pflichtteilsrecht ergibt (vgl. die beiden Beschlüsse der Kammer vom 5.9.1995 - 1 T 29/1995 - in NJW-RR 1996, 532 und vom 26.2.1998 - 1 T 1/1998 - in Rpfleger 1998, 339 sowie die Rechtsprechungsnachweise bei Demharter, GBO, 24. Aufl. 2002, § 12 Rn 9). - OLG Karlsruhe, 14.10.2008 - 11 Wx 46/08
Anspruch auf Erteilung einer Grundbuchabschrift aufgrund der Besorgnis …
Allein die Besorgnis, ein solcher Fall könne eintreten, kann das Einsichtsbegehren nicht rechtfertigen (…ebenso Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 525; a.A. LG Stuttgart NJW-RR 1998, 736).